Aus Sicherheitsgründen gibt es Gegenstände, die dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck transportiert werden. Grundsätzlich sind dies alle Gegenstände, die eine Feuergefahr darstellen.
Dazu gehören:
entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin und Lösungsmittel
explosive Stoffe wie Feuerwerkskörper
Druckgasbehälter und Gaskartuschen
Säuren und reaktive Chemikalien
selbst entzündliche Stoffe
und selbstverständlich Sprengstoff
Diese Gegenstände dürfen weder im Aufgabekoffer noch im Handgepäck transportiert werden. Bei den meisten Gegenständen versteht es sich von selbst.